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Verkehrsverstoss

Verkehrsverstoss - und dann?

Rote Ampel übersehen oder mit dem PKW zu flott unterwegs gewesen?

Schnell ist die Bußgeldbehörde dabei, ein Verwarn- oder Bußgeld, unter Umständen verbunden mit einem Fahrverbot oder Punkteintragung in Flensburg, zu verhängen.
Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie handeln und sich anwaltlichen Rat holen.

Was kann der Anwalt für mich tun?

Man sollte sich niemals blind darauf verlassen, dass die Entscheidung der Bußgeldbehörde richtig ist.
Fehlerquellen, wie z.B. die Gültigkeit von Eichscheinen bei Ampelüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessstellen, fehlerhafte Berechnungen der vorwerfbaren Ampelrotzeit, ungenügende Fotodokumentationen und Lichtbildauswertungen, können nur nach genommener Akteneinsicht in der Bußgeldstelle aufgedeckt werden.

Eine Akteneinsict  steht jedoch nur dem beauftragten Rechtsanwalt und nicht dem Betroffenen selbst zu!

Wenn bereits Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg eingetragen sind, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Rechtskraft des erneuten Verstoßes soweit zu verzögern, bis die alten Punkte gelöscht werden. Die sogenannte Tilgungs- oder Löschungsfrist für eingetragene Punkte beträgt z.B. bei Bußgeldbescheiden 2 Jahr. Wenn nun aber in diesem Zeitraum eine weitere Eintragung stattfindet, erfolgt die Löschung aller eingetragenen Punkte erst zusammen mit der letzten Bußgeldeintragung. Hier kann unter Umständen eine unnötige Ansammlung von Punkten vermieden werden.

Ein weiterer Angriffspunkt ist auch immer die Frage, ob die geltenden Verjährungsregeln eingehalten werden. Hier kann man möglicherweise auch bei begründeten Vorwürfen seinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen.

Und die Kosten?

Für Kraftfahrer empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Diese kommt grundsätzlich für alle Kosten, unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit, auf. Es besteht freie Anwaltswahl. Ohne Rechtschutzversicherung muss der Betroffene grundsätzlich für die Kosten selbst aufkommen. Im vorbereitenden Verfahren fällt z.B. je nach Angelegenheit eine Gebühr zwischen 25 Euro und 330 Euro zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer an.



Rechtsanwalt Fischer    Telefon 0341 5647702