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Unverschuldet Unfall

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall kann eine schmerzliche Erfahrung sein, auch aus finanzieller Sicht. Oft ergeben sich erst nach solch einem Ereignis Fragen, wie man sich z.B. bei der Schadensabwicklung richtig verhält.

Was, wenn ich in einen Verkehrsunfall verwickelt werde?

Soweit möglich sprechen Sie unbedingt Zeugen an, die den Unfallhergang beobachtet haben, und notieren Sie sich deren Namen und die Anschrift. Fertigen Sie oder besser ein Zeuge noch vor Ort ein genaues Unfallprotokoll mit Skizze an. Sobald Ihr Schaden 800,00 Euro überschreitet, lohnt es sich in jedem Fall, einen Anwalt einzuschalten. Sollten Sie oder Ihr Beifahrer verletzt worden sein, ist das immer ratsam, um später bei etwaigen Folgeschäden abgesicherte zu sein.

Wer übernimmt die Kosten des Rechtsanwalts?

Sie bekommen bei einem unverschuldeten Unfall mit einem haftpflichtversicherten KfZ Ihre Kosten grundsätzlich voll erstattet.

Die obesten deutschen Gerichte haben entschieden, dass Ihre Anwaltskosten, genauso wie z.B. die Gutachterkosten, Folgekosten des Unfalls sind. Und da Sie für den Unfall nichts können, muss diese Kosten, also auch Ihre Anwaltes- und Gutachterkosten, die gegnerische Versicherung bezahlen. Sollten Sie aus Betriebsgefahr haften, so wird das Ihr Anwalt für Sie berücksichtigen.

Und was kann mein Anwalt für mich tun?

Ihr Anwalt erledigt für Sie die gesamte Schadensabwicklung.

Häufig wird die Versicherung des Unfallgegners nur das zahlen, was auch geltend gemacht wurde. So kann es passieren, dass nur die Reparaturkosten bezahlt werden und nicht aber eine etwaige Werminderung, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld oder der eventuelle Nutzungsausfall Ihres KfZ.

Auch zunächst nur leicht erscheinende Verletzungen können später zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, einen Arzt aufzusuchen und Ansprüche wegen Gesundheitsbeschädigungen durch Ihren Anwalt anmelden zu lassen. So sind Sie bei unfallbedingten Folge- oder Dauerschäden abgesichert.

Nehmen Sie auch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt einen teuren Mietwagen in Anspruch, denn sonst könnte es passieren, dass Sie auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben.



Rechtsanwalt Fischer    Telefon 0341 5647702